Grundlagen und Ziele
Die Neugestaltung unserer Stadtmitte im Rahmen der Innenstadtoffensive wird seit 2014 von Bund und Land mit Mitteln der Städtebauförderung finanziell gefördert.
Übergeordnetes Sanierungsziel ist eine deutliche Aufwertung und Attraktivitätssteigerung der Stadtmitte von Erbach durch private und städtische Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Abbruch und Neubebauung sowie Neuordnung und Umgestaltung öffentlicher Bereiche. Die Fördermittel stehen damit grundsätzlich für öffentliche und private Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets zur Verfügung.
Sanierungsgebiet
Aktuell umfasst das Sanierungsgebiet folgende Grundstücke:
Das Sanierungsgebiet wurde durch Satzung und bisher zwei Änderungssatzungen festgelegt. Die Satzungen können Sie über folgende Links als PDF-Datei herunterladen:
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtmitte" (PDF|644 KB)
- 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtmitte" (PDF|2,3 MB)
- 2. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtmitte" (PDF|6,5 MB)
- 3. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Stadtmitte" (PDF|342 KB)
Förderrichtlinien
Die Voraussetzungen und der Umfang einer möglichen Förderung sind in den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen privater Eigentümer im Sanierungsgebiet "Stadtmitte" (Förderrichtlinien) festgelegt. Diese können als PDF-Datei unter den nachfolgenden Links heruntergeladen werden:

